Strengen Beschränkungen unterliegende chemische Substanzen
PCP (Pentachlorophenol)
PCP (Pentachlorophenol) ist ein Konservierungsmittel, das seit mehr als zwanzig Jahren in Europa bei der Lederherstellung nicht mehr verwendet wird. Die EU-Richtlinie 76/769/EEC und ihre Ergänzungen über das Inverkehrbringen und die Verwendung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen schreibt einen Grenzwert von 1000 mg/kg vor.
In vielen europäischen Länder ist die Verwendung von PCP jedoch vollständig verboten. Unsere gesamten Leder sind PCP-frei.
AZO-Farbstoffe
Beim AZO-Farbstoff handelt es sich um ein Färbemittel. Es gibt 24 AZO-Fabstoffe, die eventuell krebserre-gende Acrylamine (aromatische Amine) freisetzen können und daher verboten sind. Das bedeutet aber auch, dass nicht alle AZO-Farbstoffe generell verboten sind. Laut EU-Richtlinie 76/769/EEC und deren Ergänzun-gen 2002/61/EC und 2004/21/EC über das Inverkehrbringen und die Verwendung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen beträgt der Grenzwert 30 mg/Kg. Im Übrigen werden in der Textilindustrie viel größere Men-gen AZO-Farbstoffe verwendet als in der Lederindustrie.
In vielen europäischen Ländern ist die Verwendung von AZO-Farbstoffen verboten (sowohl die verbotenen als auch zugelassenen AZO-Farbstoffe). Unsere gesamten Leder enthalten keine verbotenen AZO-Farbstoffe.
Formaldehyd
Formaldehyd (nicht zu verwechseln mit Glutaraldehyd) ist eine organische Verbindung, die in vielen Indust-rien Verwendung findet. Es wird als Hilfsgerbstoff eingesetzt und dient auch als Vernetzer von kaseinhalti-gen Zurichtungen. Formaldehyd wird speziell für die Herstellung von wet-white-Ledern (beispielsweise chromfreiem Leder) zur Stabilisierung vor dem Splitting und Shaving/Spalten und Schaben und für die Her-stellung von Syntanen verwendet.
In Europa gibt es keine allgemeinen Rechtsvorschriften, die den Formaldehydgehalt in Leder einschränken. Ein Nachweis von Formaldehyd in Verbraucherprodukten ist nicht einfach durchzuführen. Sogar für Einzel-materialien - wie Leder - gibt es jeweils verschiedene Testmethoden.
In einigen Ländern unterliegt der Formaldehydgehalt in Verbraucherprodukten strengen Beschränkungen. Die meisten unserer Leder sind formaldehydfrei (weitere Informationen erhalten Sie im technischen Bericht der jeweiligen Leder).
Sechswertiges Chrom (CrVI)
Sechswertiges Chrom (nicht zu verwechseln mit dem dreiwertigen Chrom) kann sich unter extremen Bedin-gungen durch Oxidation aus dreiwertigem Chrom bilden. Bei einer verantwortungsvollen Herstellung mit entsprechend verfahrenstechnischer Überwachung und der Verwendung von Chemikalien aus seriösen Quellen ist die Menge von nachweisbarem CrVI unbedeutend. Sechswertiges Chrom wird nicht mehr zur Gerbung von Leder eingesetzt. Wenn man beispielsweise die Richtlinie EN ISO 17075:2007 zum Nachweis von CrVI anwendet, beträgt der Nachweisgrenzwert 3 mg/kg (BLC ). Hier können Sie sich über das dreiwer-tige Chrom informieren. Unsere Leder enthalten kein sechswertiges Chrom (CrVI).